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Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet "An der Erfurter Landstraße" im Ortsteil Wechmar, gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13

Der Gemeinderat, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch selbständigen Gemeinde Günthersleben-Wechmar hat in seiner Sitzung, am 14.06.2018 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „An der Erfurter Landstraße“ im Ortsteil Wechmar, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Fassung vom Juni 2018 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Bauplätzen für Wohngebäude in städtebaulich integrierter Lage auf Flächen, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen anschließen. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „An der Erfurter Landstraße“ und die Begründung liegen zur Einsicht

 vom 29. August 2018 bis 28. September 2018

in der Bauverwaltung der Gemeinde Drei Gleichen, am Verwaltungsstandort im
OT Wandersleben, Schulstraße 1, Erdgeschoss und im
OT Günthersleben, Friedrich-Seitz-Weg 1

während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Mittwoch         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


öffentlich aus.
Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de einzusehen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

E. Reichel
Beauftragte der Gemeinde Drei Gleichen, gem. § 9 Abs. 6 ThürKO

Anlage: Übersichtslageplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehangen am: 14.08.2018                             Siegel                     durch:     ………………

abzunehmen am:  25.08.2018             

 

abgenommen am: …………………                                                     durch: …………..…….                          Siegel

 

 


 
 
 
 

 

 

Kontakt

Gemeinde Drei Gleichen

OT Wandersleben | Schulstraße 1 | 99869 Drei Gleichen
Telefon (03 62 02) 70 8-0 | Telefax (03 62 02) 7 08 13

sekretariatnoSpam@gemeinde-drei-gleichen.de

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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