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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen“ im Ortsteil Seebergen gemäß § 3 Ab

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat am 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen“ im Ortsteil Seebergen sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Seebergen der Gemeinde Drei Gleichen ca. 250 Meter südlich des Ortsteils Seebergen. Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 1,45 Hektar umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Seebergen die Flurstücke 1420, 1421, 1422, 1423, 1424, 1425 und 1426 (alle teilweise) sowie zur Erschließung des Plangebietes eine Teilfläche des Flurstücks 1404.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen“ im Ortsteil Seebergen erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Plan- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. Dezember 2022, durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Darüber hinaus liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten und die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 im Bauamt der Gemeinde Drei Gleichen, Erdgeschoss, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen OT Wandersleben, während der Dienstzeiten

Montag                       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag                     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag               von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag                         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
öffentlich aus und können dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 36202 – 708 41 oder nach Terminvereinbarung per Email unter bauamt@gemeinde-drei-gleichen.de eingesehen werden. Auf Grundlage des Hygienekonzeptes der Gemeindeverwaltung können Termine nur für Einzelpersonen vergeben werden.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Drei Gleichen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht folgende Fachgutachten:

-      Dr. Hans Meseberg, LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult:
Gutachten G27/2020 zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von
Anwohnern und Straßennutzern durch eine bei Seebergen zu installierende
Photovoltaikanlage; Berlin, 18.09.2020

-       Ronald Bellstedt:
Erfassung der Fauna in Seebergen, Drei Gleichen, B-Plangebiet PV-Anlagen
Gotha, 08.08.2022

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.          Aus dem Umweltbericht

Angaben zum Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Vorbelastung des Bodens und zur Versiegelung.
Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer.
Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima.
Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung.
Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.
Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.
Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Archäologica im Plangebiet.

II.         Aus dem Gutachten G27/2020 zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Anwohnern und Straßennutzern durch eine bei Seebergen zu installierende Photovoltaikanlage

Angaben zur Blend- und Störwirkung der Photovoltaik-Freiflächenanlage von sich in Gebäuden aufhaltenden Personen und zum Blend- und Störpotenzial der Anlage für Kraftfahrer.

III.        Aus dem Gutachten zur Erfassung der Fauna in Seebergen, Drei Gleichen, B-Plangebiet PV-Anlagen

Angaben zu den im Plangebiet nachgewiesenen Vogelarten, Kriechtieren, Tagfaltern, Widderchen und Begleitfauna sowie zu geschützten Pflanzenarten.

IV.       Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 24.02.2020
Hinweise auf die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 und im Regionalplan Mittelthüringen 2011 getroffenen Aussagen zur Nachnutzung vorbelasteter Flächen und zum Ausbau der Solarenergienutzung.

Stellungnahme des Landratsamtes Gotha vom 28.02.2020
-       Hinweis des Sachgebietes Kreisentwicklung und Regionalplanung auf die Übereinstimmung der Brachenreaktivierung mit den Zielen des Regionalplans Mittelthüringen 2011 und den im Klimaschutzkonzept für den Landkreis Gotha und seiner Kommunen definierten Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

-       Hinweis der Unteren Denkmalschutzbehörde, dass durch die Planung keine unbeweglichen Kulturdenkmale berührt werden und dass Bodendenkmale im betroffenen Bereich nicht bekannt, jedoch aus dem Umgebungsbereich archäologische Fundstellen bekannt seien.

-       Ablehnung des Vorhabens am Planstandort durch die Untere Naturschutzbehörde vor dem Hintergrund der Kennzeichnung der Fläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und im Landschaftsplan.

-       Hinweise der Unteren Wasserbehörde zum Umgang mit dem im Plangebiet anfallenden Abwasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

-       Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde, dass Lichtimmissionen und Reflexionen sowie ihre Blendwirkung nicht zu erwarten seien.

-       Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde zur Beseitigung der im Plangebiet vorhandenen Versiegelungen.

-       Hinweis der Unteren Abfallbehörde zur geordneten Entsorgung der im Plangebiet lagernden Abfälle.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 13.02.2020
Hinweis zur Nutzung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 26.02.2020
-       Hinweis, dass durch ein Blendgutachten zu ermitteln sei, ob Blendwirkungen für den Kfz-Verkehr auftreten können.

-       Hinweis, dass bergbauliche Belange durch das Vorhaben nicht berührt werden.

Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland, Kreisverband Gotha e.V. vom 26.02.2022
Hinweis auf die Funktion des Plangebietes im Biotopverbund zum Seeberg und die Biotopausstattung des Plangebietes; Forderung nach einer genauen Erfassung der Flora, Vögel, Kriechtiere und Tagfalter im Plangebiet.

Stellungnahme des Arbeitskreises Heimische Orchideen e.V. vom 02.03.2022
Hinweis auf die Funktion des Plangebietes als Trittsteinbiotop zwischen zwei FFH-Gebieten und in diesem Zusammenhang Hinweis auf die Durchführung von Untersuchungen zu Flora und Fauna im Plangebiet.

Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz e.V. vom 04.03.2020
Hinweis zur Untersuchung der Fläche auf Vorkommen von Reptilien sowie bei Vorhandensein von Höhlenbäumen auf deren Besatz durch Fledermäuse oder holzbewohnende Käfer.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Drei Gleichen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. J. Leffler
Bürgermeister

Anlage
Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gemeinde Drei Gleichen für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen“

 

 

 

Kontakt

Gemeinde Drei Gleichen

OT Wandersleben | Schulstraße 1 | 99869 Drei Gleichen
Telefon (03 62 02) 70 8-0 | Telefax (03 62 02) 7 08 13

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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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