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Dorfentwicklung - Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren für die OT Günthersleben und Wechmar

Die Gemeinde Drei Gleichen hat sich mit den Ortsteilen Günthersleben und Wechmar um die Aufnahme in das Förderprogramm Thüringer Dorferneuerung beworben. Die Aufnahme erfolgt von 2018 bis 2022.
Dies bietet Ihnen die Chance, mit Fördergeldern Investitionen an Gebäuden und an der dörflichen Infrastruktur zu tätigen.
Förderfähig sind zum Beispiel Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise und Material und die orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen. Fördermittel können jährlich zum 15.01. für das laufende Jahr beantragt werden, letztmalig zum 15.01.2022 für 2022, 2023 und 2024.
Private Maßnahmen (von Privatpersonen, Vereinen oder Firmen) können mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit
15.000,00 € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen unter 7.500,00 € werden nicht bezuschusst.
Förderfähig sind ausschließlich Firmenleistungen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.
Wichtig ist auch, dass mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen und auch noch kein Auftrag erteilt wurde. Dies ist erst nach Genehmigung durch die Förderbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)) möglich. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme auf Basis der tatsächlich gezahlten Rechnung - die Leistungen müssen also zu 100% vorfinanziert werden. Eine Beratung über die Fördermöglichkeiten, die Fördervoraussetzungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie von den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG)- dem betreuenden Planungsbüro, Telefon (0361) 4413-141. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und Voraussetzung für einen Förderantrag.
Weitere Auskünfte und Informationsmaterial zu Fördermöglichkeiten über die Dorferneuerung erhalten Sie über das Bauamt der Gemeinde Drei Gleichen unter Telefon 036202/ 70841.



gez. J. Leffler                                                                                gez.

Gemeinde Drei Gleichen                                                           Thüringer Landgesellschaft mbH

 

 

 

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Gemeinde Drei Gleichen

OT Wandersleben | Schulstraße 1 | 99869 Drei Gleichen
Telefon (03 62 02) 70 8-0 | Telefax (03 62 02) 7 08 13

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Donnerstag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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