Das Ergebnis der Eignungsprüfung war eindeutig: Für kein Teilgebiet liegen die strukturellen Voraussetzungen für ein verkürztes Verfahren vor. Insbesondere bestehen keine Gebiete mit bereits klar bestimmter zukünftiger Wärmeversorgung, die eine belastbare Abkürzung des Planungsprozesses erlauben. Die kommunale Wärmeplanung wird daher im vollständigen Verfahren durchgeführt. Das heißt, alle realistischen Versorgungsoptionen werden für beide Gemeinden geprüft und weiterentwickelt.
Im weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung werden nun unter anderem der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf analysiert, mögliche Wärmeversorgungsoptionen (z. B. Wärmenetze, erneuerbare Einzelversorgung) untersucht und ein strategischer Zielpfad für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument und begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Die Gemeinden Drei Gleichen und Schwabhausen werden die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang informieren.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden sich unter:




