Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung und zu den Elternbeiträgen während der Notbetreuung in den Kindertagesstätten
Notbetreuung in den Kindertagesstätten
Im Rahmen der Fortführung der bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wurde auch in Thüringen die weitere Schließung der Kindertagesstätten bis zum 19.02.2021 beschlossen.
Die Anspruchsberechtigung der Notbetreuung hat sich nicht geändert.
Elternbeitragspflicht während der Zeit der Notbetreuung
Wie bereits im Elternbrief vom 27.01.2021 angekündigt, wird die Beitragspflicht für alle Kinder, die keine Notbetreuung in den Monaten Januar und Februar 2021 genutzt haben ausgesetzt. Für Kinder, die nur bis 5 Tage im Monat die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird die Beitragspflicht ebenfalls ausgesetzt.
Für die Getränkepauschale wird ebenso verfahren.
Über weitere Regelungen werden wir Sie auch zukünftig informieren.
Drei Gleichen, 11.02.2021
gez. J. Leffler
Bürgermeister