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Öffentliche Ausschreibung für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg

Die Gemeinde Drei Gleichen verkauft als Eigentümerin auf dem Weg der öffentlichen Ausschreibung gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 185/2                       1.179 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 187/4                       1.064 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 188/4                       2.693 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 189/3                       1.436 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 372/193                   2.250 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 429/192                   1.859 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 268/1             TFL ca.   82 m²
Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 270                 TFL ca. 110 m²

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*TFL Teilfläche                                                                           ca. 10.673 m²

Lage des Baugebietes:

Die Grundstücke befinden sich im Ortsteil Mühlberg. Die Fläche ist derzeit unbebaut. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) verfolgt die Gemeinde Drei Gleichen das Ziel, die am Ort bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen für Einzelhäuser zu befriedigen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Drei Gleichen die im Nordosten der Ortslage von Mühlberg gelegene Fläche bauplanungsrechtlich als „Allgemeines Wohngebiet“ entwickelt.

Grundlage für den abzuschließenden Kaufvertrag ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Drei Gleichen.

Allgemeine Grundstücksdaten:
   
Gemarkung:                                     Mühlberg                           
Lage:                                                  ehemalige Pferdekoppel 
                                                            An der Wanderslebener Straße
Zu erschließende Fläche:             1,07 ha
Anzahl der Baugrundstücke:       15

Die Parzellierung der Baugrundstücke ist noch nicht erfolgt.

Beschreibung:

Grundlage für die vorgesehene Erschließung ist der rechtskräftige B-Plan.
Der B-Plan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b BauGB entwickelt.

Der B-Plan sieht die Errichtung von 15 Eigenheimen mit Wohnnutzung vor. Neben den Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sichern weitere Festsetzungen im B-Plan sowie Festsetzungen zur Grünordnung eine geordnete städtebauliche Entwicklung.

Die Zusammenarbeit wird im Rahmen eines öffentlichen Erschließungsvertrages einschließlich aller Zahlungsmodalitäten nach § 11 BauGB geregelt.

Der rechtskräftige B-Plan mit seinen Anlagen ist im Internet unter

www.gemeinde-drei-gleichen.de/rathaus/bebauungsplaene

einsehbar.

Der Erschließungsträger hat folgende Leistungen zu erbringen:
 

-       Ankauf der zu erschließenden Grundstücke von der Gemeinde Drei Gleichen,
-       Finanzierung und Erarbeitung eines Erschließungsprojektes entsprechend der Vorgaben der Gemeinde Drei Gleichen, einschließlich der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange,
-       Finanzierung und Erarbeitung eines Erschließungsprojektes entsprechend dem mit der Gemeinde Drei Gleichen abgestimmten Erschließungsprojekt,
-       Übernahme sämtlicher Ingenieurkosten für die Erstellung des Erschließungsprojektes,
-       Übernahme der Kosten für sonstige Genehmigungen sowie die Ausschreibung der Bauleistungen,
-       Übernahme der Kosten für Vermessungsleistungen sowie der Kosten für die Einmessung von Versorgungsleitungen,
-       Übernahme der Kosten für notwendige Gutachten und Baustoffprüfungen, die mit der Erschließung im Zusammenhang stehen,
-       Übernahme der Kosten für Kanal-und Wasserleitungsbau sowie der Kosten für Anschlussleitungen (Energie, Gas, Telekom, Kabelfernsehen, Internet) sowie für Grundstücksanschlüsse und Leerrohre),
-       Beauftragung der Vermessungsleistungen inklusive der Einmessung der Versorgungsleitungen sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten,
-       Auftragsvergabe für notwendige Gutachten und Baustoffprüfungen, die mit der Erschließung im Zusammenhang stehen sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten,
-       Übernahme der Kosten für die erstmalige Herstellung des entsprechenden Erschließungsprojektes herzustellenden öffentlichen Einrichtungen, wie der Fahrbahn, Straßenoberfläche- und Grundstücksentwässerung, Gehwege, Straßenbeleuchtung, öffentliches Grün, sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind,
-       Übernahme der Kosten für die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend dem genehmigten B-Plan,
-       Selbstvermarktung der erschlossenen Baugrundstücke an Bauinteressenten,
-       Zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde Drei Gleichen ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, welcher u.a. regelt, dass nach Fertigstellung der Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen diese kostenfrei an die Gemeinde Drei Gleichen zurück zu übertragen sind,

Das Erwerbsangebot ist unter Beifügung einer Erschließungs- und Vermarktungskonzeption sowie einschlägiger Referenzen bis zum 30.09.2022, 12:00 Uhr mit der deutlichen Kennzeichnung

"Angebot Allgemeines Wohngebiet, Auf der Pferdekoppel“, -bitte nicht öffnen-

bei der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, einzureichen. Darin müssen zwingend Aussagen zur Baudurchführung, zu Form und Inhalt der durchzuführenden Grundstücksvermarktung bzw. Bebauung sowie zum voraussichtlichen Zeitrahmen zur Umsetzung der Maßnahme enthalten sein. Des Weiteren sind durch den Käufer Nachweise der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen.

Der Bewerber hat einen Nachweis, Referenzen für die Erfüllung vergleichbarer Aufgaben, den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Gemeinde Drei Gleichen behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaften, inkl. rechtskräftigen B-Plan verkauft werden. Dieses Verfahren ist kein Verfahren im Sinne der Vergabeordnung.

Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
Die Gemeinde Drei Gleichen erwartet im Laufe des Verfahrens ein Kaufpreisangebot von mindestens 106.730,00 €.

Wir weisen darauf hin, dass sich im Geltungsbereich des B-Planes noch eine private Fläche befindet, die nicht Bestandteil der Ausschreibung ist. 


gez. J. Leffler
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Drei Gleichen

OT Wandersleben | Schulstraße 1 | 99869 Drei Gleichen
Telefon (03 62 02) 70 8-0 | Telefax (03 62 02) 7 08 13

sekretariatnoSpam@gemeinde-drei-gleichen.de

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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