Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Erwachsenen-Schöffen für die vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 dauernde Amtszeit
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Infolgedessen sind im Jahr 2023 Neuwahlen durchzuführen. Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 - 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Die Gemeinden müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen erstellen, die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise bzw. kreisfreien Städte müssen die Vorschläge für die Jugendschöffen aufstellen.
Aufstellung der Vorschlaglisten der Gemeinden
Nach § 36 Abs. 1 und § 77 GVG haben die Gemeinden die Pflicht, in Vorbereitung oben genannter Wahl, die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl bis zum 15. Juni 2023 aufzustellen. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, es dauert 5 Jahre. Die eigentliche Schöffenwahl findet im Herbst 2023 beim zuständigen Amtsgericht statt.
Bewerbung:
· Personen können sich selber vorschlagen.
· Es können aber auch Vorschläge durch Fraktionen/Parteien, Vereinigungen
jeder Art (z. B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen
der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen
u. ä.) eingereicht werden.
Anforderungen:
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, soziale Kompetenz, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Reife des Urteils, aber wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung.
In den §§ 32 – 34 GVG ist geregelt, welche Personen in die Vorschlagsliste nicht aufzunehmen sind.
Interessenten, die sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (Erwachsenenstrafrecht) bewerben möchten, richten Ihre schriftliche Bewerbung, möglichst bis zum 30.04.2023, an die folgende Adresse:
Gemeinde Drei Gleichen
Hauptverwaltung
OT Wandersleben
Schulstraße 1
99869 Drei Gleichen.
Weitere Auskünfte und Hinweise erhalten Sie auch unter Tel.: 036202-70820 in der Hauptverwaltung. Hier erhalten Sie ebenfalls die Formulare über die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahlen als Schöffin/Schöffe.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen
unter: www.gemeinde-drei-gleichen.de
oder unter: www.schoeffenwahl.de
Hier finden Sie das Formular zur Bewerbung.
gez. J. Leffler
Bürgermeister