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Stellenausschreibung Jugendsozialarbeiter/in

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Drei Gleichen beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer

Jugendsozialarbeiters / Jugendsozialarbeiterin

auf gesetzlicher Grundlage der §§ 11 – 14 SGB VIII unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen.

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben

Betreuung der Jugendclubs in der Landgemeinde Drei Gleichen und der Gemeinde Schwabhausen, aufsuchende Jugendarbeit und Unterbreitung von Angeboten in den 8 Ortsteilen der Gemeinde
Organisation von außerschulischen Maßnahmen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter im kulturellen, politischen, sozialen, naturkundlichen oder technischen Bereich
Zusammenarbeit mit den regional ansässigen Schulen und Initiierung von Angeboten der Schulsozialarbeit/ Schuljugendarbeit in Form von Arbeitsgemeinschaften, Gruppenangeboten und Klassenklima verbessernden Maßnahmen sowie Beratung und Begleitung bei der Bewältigung des Schulalltages, wöchentliche Schulclubbetreuung Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
Projektarbeit
bedarfsweise internationale Jugendarbeit
Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes
Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei sozialen, familiären und schulischen Belangen/ Einzelfallberatung
Förderung des jugendlichen Ehrenamtes und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen
generationsübergreifende Arbeit, Gemeinwesenarbeit
bedarfsweise Elternarbeit
Abrechnung und Verwaltung von Fördermitteln
Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten, Kurzfreizeiten u. Tagesveranstaltungen, Kalkulation und Abrechnung
Zusammenarbeit mit anderen Jugendsozialarbeitern und Behörden, insbesondere des Landkreises Gotha und des Landes Thüringen, mit freien Trägern der Jugendhilfe und ortsansässigen Vereinen 

Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet (Voraussetzungen)

Abschluss als Sozialarbeiter /Sozialpädagoge(in) oder vergleichbares Berufsprofil (Dipl./B.A./M.A.)
wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Kenntnisse der Jugendhilfestrukturen im Landkreis Gotha
psychologisches Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität
Erfahrungen im Umgang mit Menschen und Teamfähigkeit
hohes Maß an Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung (flexible Arbeitszeitgestaltung, da der Aufgabenbereich durch 2 Fachkräfte ausgestaltet wird) und gegebenenfalls im variablen 2-Schichtsystem
Kenntnisse im SGB VIII und angrenzende Bereiche, wie z.B. SGB II und SGB XII
Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und nach den Festlegungen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe S 11 b.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre ausführliche schriftliche Bewerbung, die Sie bitte bis zum 15.07.2020 an folgende Anschrift richten:

                        Gemeinde Drei Gleichen
                        OT Wandersleben
                        Schulstraße 1
                        99869 Drei Gleichen

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten von der Gemeinde Drei Gleichen nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

 

 

gez. J. Leffler
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Drei Gleichen

OT Wandersleben | Schulstraße 1 | 99869 Drei Gleichen
Telefon (03 62 02) 70 8-0 | Telefax (03 62 02) 7 08 13

sekretariatnoSpam@gemeinde-drei-gleichen.de

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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