Öffentliche Ausschreibung
zur Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Drei Gleichen
Die Amtszeit der Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Gemeinde Drei Gleichen endet zum 10.08.2020 bzw. zum 19.08.2020.
Die Gemeinde Drei Gleichen schreibt hiermit die Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Drei Gleichen öffentlich aus.
Die Schiedsperson und mindestens eine stellvertretende Schiedsperson sind gem.
§ 2 Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Gemäß § 3 ThürSchStG können sich Bürger zu folgenden Kriterien bewerben:
§ 3
Eignung
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,
nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.
Die Bewerbungen sind schriftlich, spätestens bis zum 31.07.2020,
mit einer Erklärung zu § 3, zu richten an:
Gemeinde Drei Gleichen
OT Wandersleben
Schulstraße 1
99869 Drei Gleichen
gez.
J. Leffler
Bürgermeister