Die Gemeinde Drei Gleichen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt (m/w/d)
unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören u.a.:
Erledigung aller im Einwohnermeldeamt anfallenden Arbeiten
Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten
Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen
Bearbeitung von Anträgen auf Führungszeugnisse
Führung des Melderegisters sowie die Erteilung von Auskünften
Durchführung von Beglaubigungen
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Kontrolltätigkeiten ruhender Verkehr
Einsätze bei Großveranstaltungen der Gemeinde.
Erwartet wird von Ihnen:
abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. vergleichbare Ausbildung
sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik
Teamfähigkeit
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Wochenendarbeit
hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie selbständige Aufgabenwahrnehmung
Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern
Englischkenntnisse sind von Vorteil.
Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 6 gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA).
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre ausführliche schriftliche Bewerbung, die Sie bitte bis zum 10.02.2020 an folgende Anschrift richten:
Gemeinde Drei Gleichen
OT Wandersleben
Schulstraße 1
99869 Drei Gleichen
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungs-kosten von der Gemeinde Drei Gleichen nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
gez. J. Leffler
Bürgermeister